Pfefferspray Österreich
Posted on November 9th, 2009 von admin
Wenn sie österreichischer Staatsbürger sind und sich überlegen ein Pfefferspray zu kaufen, haben sie einen Vorteil gegenüber deutschen Staatsbürgern. Das Pfefferspray in Österreich muss nämlich nicht als “Tierabwehrspray” oder “Abwehrspray gegen Tiere” gekennzeichnet sein. In Österreich fallen Pfefferspray – ähnlich wie in Deutschland das Reizgas beziehungsweise CS-Gas – unter das Waffengesetz. Deswegen ist es in Österreich ausreichend beim Kauf eines Pfefferspray mittels Ausweis die Volljährigkeit (18 Jahre) nachzuweisen. Viele weitere Informationen zu diesem Thema und ganz speziell für Österreich finden Sie unter www.Pfefferspray-Oesterreich.com.
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